Preise

Heimentgelt ab 01.01.2012 (EUR)
Pflegestufe Pflegebedingte Kosten Kosten für
Unterkunft
Kosten für
Verpflegung
Investitions-
kosten
Kosten pro Tag
0 20,73 13,21 8,80 5,70 48,44
I 34,22 13,21 8,80 5,70 61,93
II 54,45 13,21 8,80 5,70 82,16
III 67,94 13,21 8,80 5,70 95,65
III+ 78,30 13,21 8,80 5,70 106,01


Hieraus ergibt sich durchschnittlich folgendes monatliches Entgelt:

Monatliches Entgelt (EUR)
Pflegestufe monatliches Entgelt* Zuschuss der Pflegekassen Eigenanteil
0 1.473,54 - 1.473,54
I 1.883,91 1.023,00 860,91
II 2.499,31 1.279,00 1.220,31
III 2.909,67 1.550,00 1.359,67
III+ 3.224,82 1.918,00 1.306,82

* monatliches Entgelt = Kosten pro Tag x 30,42 (durchschnittlicher Monatswert)


» Kostentabelle (PDF-Datei)

Pflegebedingte Kosten

Pflegebedingte Kosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege entstehen. Zu den Pflegekosten zahlen die Pflegekassen pauschale Zuschüsse.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, auch als „Hotelkosten“ bezeichnet, beinhalten sowohl die Verpflegung als auch die Nutzung des Zimmers und die damit verbundenen Ausgaben für Heizung, Strom oder auch Müllentsorgung. Auch die hauswirtschaftlichen Leistungen Reinigung und Wäscheversorgung zählen dazu.

Investitionskosten

Dieser Kostenbestandteil ist mit der Kaltmiete einer Wohnung zu vergleichen. Er dient der Instandhaltung der EInrichtung und der Ausstattung.

Kosten für Zusatzleistungen

Zu den eben genannten Positionen können auch Kosten für so genannte Zusatzleistungen hinzukommen. Zusatzleistungen sind schriftlich vereinbarte Wahlleistungen wie besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung oder zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen.

Zuschüsse

Die Heimkosten, die sich monatlich ergeben, reduzieren sich um die Leistungen der Pflegekassen. Bei vorliegender Einstufung in eine der drei Pflegestufen zahlen die Pflegekassen zurzeit gemäß § 43 SGB XI folgende pauschale Zuschüsse zu den pflegebedingten Kosten:

Der Betrag, der nach Abzug des Zuschusses der Pflegekasse übrig bleibt, ist der von der Bewohnerin bzw. dem Bewohner monatlich zu entrichtende Eigenanteil.

Sollten Sie auch unter Berücksichtigung dieser Zuschüsse ein nicht ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um den Eigenanteil zu entrichten, müssen Sie vor dem Einzug in unser Haus beim Amt für Soziale Dienste einen Antrag auf Übernahme der nicht gedeckten Kosten stellen ("Hilfe zur Pflege"). Bei der Beantragung sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

Impressum · Letzte Aktualisierung: 03. Februar 2012