Preise
| Pflegestufe | Pflegebedingte Kosten | Kosten für Unterkunft |
Kosten für Verpflegung |
Investitions- kosten |
Kosten pro Tag |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 20,73 | 13,21 | 8,80 | 5,70 | 48,44 |
| I | 34,22 | 13,21 | 8,80 | 5,70 | 61,93 |
| II | 54,45 | 13,21 | 8,80 | 5,70 | 82,16 |
| III | 67,94 | 13,21 | 8,80 | 5,70 | 95,65 |
| III+ | 78,30 | 13,21 | 8,80 | 5,70 | 106,01 |
Hieraus ergibt sich durchschnittlich folgendes monatliches Entgelt:
| Pflegestufe | monatliches Entgelt* | Zuschuss der Pflegekassen | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| 0 | 1.473,54 | - | 1.473,54 |
| I | 1.883,91 | 1.023,00 | 860,91 |
| II | 2.499,31 | 1.279,00 | 1.220,31 |
| III | 2.909,67 | 1.550,00 | 1.359,67 |
| III+ | 3.224,82 | 1.918,00 | 1.306,82 |
* monatliches Entgelt = Kosten pro Tag x 30,42 (durchschnittlicher Monatswert)
Pflegebedingte Kosten
Pflegebedingte Kosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege entstehen. Zu den Pflegekosten zahlen die Pflegekassen pauschale Zuschüsse.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, auch als „Hotelkosten“ bezeichnet, beinhalten sowohl die Verpflegung als auch die Nutzung des Zimmers und die damit verbundenen Ausgaben für Heizung, Strom oder auch Müllentsorgung. Auch die hauswirtschaftlichen Leistungen Reinigung und Wäscheversorgung zählen dazu.
Investitionskosten
Dieser Kostenbestandteil ist mit der Kaltmiete einer Wohnung zu vergleichen. Er dient der Instandhaltung der EInrichtung und der Ausstattung.
Kosten für Zusatzleistungen
Zu den eben genannten Positionen können auch Kosten für so genannte Zusatzleistungen hinzukommen. Zusatzleistungen sind schriftlich vereinbarte Wahlleistungen wie besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung oder zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen.
Zuschüsse
Die Heimkosten, die sich monatlich ergeben, reduzieren sich um die Leistungen der Pflegekassen. Bei vorliegender Einstufung in eine der drei Pflegestufen zahlen die Pflegekassen zurzeit gemäß § 43 SGB XI folgende pauschale Zuschüsse zu den pflegebedingten Kosten:
- Pflegestufe I: 1.023,00 Euro
- Pflegestufe II: 1.279,00 Euro
- Pflegestufe III: 1.510,00 Euro
- Pflegestufe III+ (Härtefall): 1.825,00 Euro
Der Betrag, der nach Abzug des Zuschusses der Pflegekasse übrig bleibt, ist der von der Bewohnerin bzw. dem Bewohner monatlich zu entrichtende Eigenanteil.
Sollten Sie auch unter Berücksichtigung dieser Zuschüsse ein nicht ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um den Eigenanteil zu entrichten, müssen Sie vor dem Einzug in unser Haus beim Amt für Soziale Dienste einen Antrag auf Übernahme der nicht gedeckten Kosten stellen ("Hilfe zur Pflege"). Bei der Beantragung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Impressum · Letzte Aktualisierung: 03. Februar 2012
